Ausgangssperre

Das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – auch Corona-Notbremse genannt – trat am 23. April 2021 in Kraft. Darin enthalten: Eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr, sofern der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei Tagen in Folge überschritten wird. Dies traf für Herne zu – und sorgt ab 22 Uhr für leere Straßen. Impressionen aus dem Stadtgebiet am 1. Mai 2021 nach Beginn der Ausgangssperre.